Icebear666
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Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang führt nicht automatisch zu Mitschuld an einem Verkehrsunfall. So entschied das OLG Hamm
9 U 149/13. Konkret muss ein Verkehrsteilnehmer, der unter Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholt, sich im Falle eines Unfalls, nur dann einen Verstoß gegen ein so genanntes "faktisches Überholverbot" vorhalten lassen, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ereignet hätte. Urteil hier
9 U 149/13. Konkret muss ein Verkehrsteilnehmer, der unter Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholt, sich im Falle eines Unfalls, nur dann einen Verstoß gegen ein so genanntes "faktisches Überholverbot" vorhalten lassen, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ereignet hätte. Urteil hier