Steht im Fahrzeugschein, ältere GSR 6oo, die vor dem Stichtag o1.o1.2oo5..
homologiert wurden, .. bei denen ist`s möglich..
.. Übergangsregelung: die endgültige EURO 3-Pflicht bei Typprüfungen war der 18.05.2006!
Wenn se ein Datum/Homologation davor hat,
(Punkt 6. im Fahrzeugschein..),
so kann man sich den Kat (theoretisch) austragen & ne Einzelabnahme machen
laßen...
(Einfach rausbauen ist sowieso nicht zuläßig, kein Katersatzrohr hat ne ABE..)
Vorausgesetzt natürlich die CO-& Schadstoff- &
vor allem dB-Werte werden
bei der
HU/AU.. noch eingehalten..
Du mit ner K8, & nem 2oo8.er Baujahr nö, no Go... :baetsch:
(Obwohl es technisch genau die Selbe GSR ist..^^)
Hier x die offz. Werte:
Schadstoffwerte (Homologation) in g/km
CO 0,760 / HC 0,160 / NOx 0,090
Ein Bekannter hatte mir x verzählt das Importe z.B. aus Italien teilw.
"länger" nach altem Recht zugelassen sind/waren, ob das so ist k.A. ..
Mittlerweile wird das hinfällig sein, da es ja EU-einheitlich geregelt
ist..
Nächstes Jahr kommt EURO-4, ABS-Pflicht ab 2o17,dB-Grenzwert <8o.dB(A)..
&&&...
Zitat:
"..mit der Absicht, die letzten rechtlichen Schlupflöcher zu beseitigen, die manche Anbieter von
Nachrüstauspuffanlagen nutzen, um typgeprüfte Töpfe (mit e-Prüfzeichen) auf den Markt zu bringen, die
sich bei Kontrollmessungen als zu laut und damit rechtlich fragwürdig herausstellen. Serienmäßige On-
-board-Diagnose-Systeme sollen ab 2017 Veränderungsmöglichkeiten weiter einschränken.
Zubehör-ESD/Auspuff-anlagen:
Sowohl bei Importfahrzeugen als auch bei Zubehörteilen gibt es schwarze Schafe auf dem Markt, die
Produkte vertreiben, die nicht den Typzulassungsanforderungen entsprechen, etwa zu laute
Auspuffanlagen.
Im Interesse eines fairen Wettbewerbs müssen die Maßstäbe für alle gelten und deshalb ihre Einhaltung
überprüft und Verstöße entsprechend sanktioniert werden.
Ebenfalls EU-Wille ist die Verschärfung des Anti-Manipulationskatalogs und die Einführung eines Umwelt-
-siegels für besonders verbrauchs- und abgasarme Neufahrzeuge als Entscheidungshilfe beim Kauf.
Zweitakt- & Vergasermotore werden ganz vom Markt verschwinden & nur noch (Direkt-)Einspritzer
zulassungsfähig sein..
Einziger Wermutstropfen:
Von Anfang an soll gelten: Keine Einführung eines Leistungslimits von 100 PS. Im Gegenteil, so
heißt es in einer offiziellen Zusammenfassung des MOTORRAD vorliegenden hundertseitigen
Vorschlagswerks dazu: "Wissenschaftliche Studien haben den Zusammenhang zwischen mehr
Sicherheit und einer Leistungsbegrenzung nicht bestätigt." Daher soll im Sinne eines einheitlichen
Markts den EU-Mitgliedsstaaten künftig sogar ausdrücklich untersagt sein, das Leistungsmaximum
von Motorrädern auf 100 PS zu begrenzen - was besonders die Motorradfahrer in Frankreich freuen
wird, wo dieses Limit seit Jahren gilt."
Gruß Doc M.. :wink: