Andreas schrieb:
Sind es anderweitige Fotos können sie je nach Art der Bearbeitung als Zitat oder Kunst gelten, was wiederum ok sein kann.
Das was Andreas anspricht ist nicht nach meiner Auffassung so nicht richtig. Das kann m.E. nur bei Grafiken interpretiert werden.
Jegliches Bearbeiten von Urheberrechtlich geschützten Werken (Lichtbilder und Lichtbildwerke sind
immer geschützt. Bei Grafiken gibt es Ausnahmefälle, hier spielt das Thema Schöpferische Höhe eine Rolle) ist verboten!
Auch das Bearbeiten bis ins Unkenntliche ist verboten, natürlich wird man das vorige Werk nicht mehr erkennen können, aber das bloße Bearbeiten ist bereits eine Straftat.
Wenn es Dir sehr wichtig ist, sprich, wie Andreas bereits sagte, mit den Urhebern oder mit einem Anwalt.
Ich glaube nicht, dass unter uns RA oder sonstige Personen sind, die berechtigt sind, Rechtsauskünfte zu geben.
Das Thema Urheberrecht ist, wie man im Internet sehr gut verfolgen kann, eine sehr komplexe Rechtsthematik.
Abschließend würde ich sagen:
1. Es ist verboten.
2. Wenn Du es bei Facebook reinstellst, glaube ich weniger, dass das jemand ernsthaft interessiert, es bleibt aber weiterhin verboten.
3. Manchmal geht es schneller den Urheber des Bildes/der Bilder zu fragen, als sich damit auseinanderzusetzen, was man darf und was nicht.