Ja ist echt so, wobei ich nochmal das „grundsätzlich“ betonen möchte. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Polizei diese mündlich verwarnen.
Das heißt nicht, dass das auch so kommen muss. Bei tateinheitlicher Begehung zählt auch nur die schwerwiegendste. Dann würde sowas wie der Reflektor hinten rüber kippen.
Der Reflektor muss horizontal zurück strahlen, wobei es da auch Toleranzen geben muss. Alles andere wäre lebensfremd.
Markus, fühl dich zweimal mündlich verwarnt!:thank-you2::teach: