wenn es als ursächlich für den unfall herangezogen werden kann! ...........
Sorry das ist absoluter Schwachsinn, wenn das vor Gericht geht hat man so oder so ein Problem da man auf einem Bike gefahren ist wo die Betriebserlaubnis Erlöschen ist. Bei so einer Argumentation wie du schreibst bist du gefundenes Fressen für nen Richter genau, auf so Aussagen stehen die nämlich totalwenn es als ursächlich für den unfall herangezogen werden kann! ...........
Ich verwende mal jetzt nicht Deinen Jargon, sondern weise Dich höflich darauf hin, dass Du Dich hier vielleicht irrst, bzw. die rechtliche Lage nicht zu kennen scheinst. Tatsächlich erlischt die Betriebserlaubnis nicht bei jeder Änderung am Fahrzeug und auch nicht bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung, sondern nur in genau drei Fällen:Sorry das ist absoluter Schwachsinn, wenn das vor Gericht geht hat man so oder so ein Problem da man auf einem Bike gefahren ist wo die Betriebserlaubnis Erlöschen ist. Bei so einer Argumentation wie du schreibst bist du gefundenes Fressen für nen Richter genau, auf so Aussagen stehen die nämlich total
Klingt gut, ist aber kein Kriterium.wenn es als ursächlich für den unfall herangezogen werden kann! ...........
Ich hatte schon öfter Gutachter an meinen diversen Fahrzeugen aber noch nie hat einer den Zündschlüssel selbst eingesteckt, um die Beleuchtung zu kontrollieren. Meist sollte ich selbst die Zündung einschalten aber nur um den aktuellen Kilometerstand zu zeigen. Die Beleuchtung wurde nie geprüft oder gar auf nicht zulässige Glühlampe untersucht. Also ja, es mag auch mal bei irgend jemandem vorgekommen sein aber die Wahrscheinlichkeit liegt nahe Null.Solche Sachen gehen meist solange gut, bis sich aus welchen Gründen auch immer ein Gutachter das Fahrzeug anschaut. Und dann ist das Geheule oft groß……….
doch sogar das einzige in diesem hier beschriebenen fall.Klingt gut, ist aber kein Kriterium.
Ca €700 für das Lichttechnische Gutachten ohne Gewährleistung auf eine erfolgreiche GenehmigungWas spricht dagegen, eine solche Änderung per Einzelabnahme eintragen zu lassen? Sollte doch möglich sein…..
Du musst hier unterscheiden zwischen Relevant für den Versicherungsschutz und Relevant für das Erlöschen der Betriebserlaubnis.doch sogar das einzige in diesem hier beschriebenen fall.
Nein, das ist nicht so. Hast Du den verlinkten Artikel gelesen?Fakt ist, dass durch die Nachrüstung der LED (ohne ABE, ABG oder EU- bzw. ECE-Prüfzeichen) die Bauartgenehmigung des kompletten Scheinwerfers verfällt und somit auch die Betriebserlaubnis vom Motorrad erlischt.
Nur erlischt die Betriebserlaubnis nicht einfach so, sondern eben nur, wenn einer der drei im verlinkten Artikel genannten Umstände erfüllt ist. Nicht einfach nur, weil die LED-Lampe keine ABE für dieses Fahrzeug hat. Das reicht nicht dafür aus. Die Meinung mag weit verbreitet sein aber sie ist falsch.Die Aussage ob es relevant war bei einen Unfall und dass nachgewiesen werden muss ob es darauf zurück zuführen ist, ist tatsächlich nicht richtig. Die Versicherungssgesselschaft prüft mit Hilfe von Sachverständigen und dessen Gutachten zuerst die Betriebssicherheit bzw. Zulassung vom Fahrzeug und wenn der Sachverständige feststellt dass die Betriebserlaubnis erloschen ist (aufgrund oben beschriebenen Umbau) dann ist auch der Versicherungsschutz erloschen.
Selbstverständlich muss das jeder für sich entscheiden. Habe ich doch aber auch nicht anders behauptet. Oder?Egal ob so oder so. Problem ist hier mMn die Formulierung Einzelner. Natürlich kann es jeder halten wie er will und so kann man seine! Meinung dazu auch formulieren. Aber man sollte doch bitte darauf hinweisen, dass es halt ohne ABE ist. Wenn sich das einer einbaut ist das seine freie Entscheidung und im Falle des Falles muss derjenige dann selber die Suppe auslöffeln. Mittlerweile bin ich da selber raus, ist mir mein bisschen Vermögen zu wertvoll um es deswegen vielleicht aufs Spiel zu setzen.
Nein, das ist nicht so. Hast Du den verlinkten Artikel gelesen?
Nur erlischt die Betriebserlaubnis nicht einfach so, sondern eben nur, wenn einer der drei im verlinkten Artikel genannten Umstände erfüllt ist. Nicht einfach nur, weil die LED-Lampe keine ABE für dieses Fahrzeug hat. Das reicht nicht dafür aus. Die Meinung mag weit verbreitet sein aber sie ist falsch.